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Die Pensionsversprechen und das Strafrecht

Wie wären die Pensionsversprechen strafrechtlich zu beurteilen?

Welchen Ausdruck kennt das Strafrecht, wenn jemand einem anderen ein Versprechen gibt um einen Vorteil zu erhalten, obwohl er bereits jetzt weiß, dass er dieses Versprechen nicht erfüllen kann?

§ 148 StGB: Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Wird der Betrug gewerbsmäßig begangen, so erhöht sich nach § 148 StGB der Strafrahmen auf mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gewerbsmäßig handelt man nach dem Strafgesetzbuch, wenn man den Betrug in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

Wird ein schwerer Betrug in dieser gewerbsmäßigen Absicht begangen, erhöht sich die Strafandrohung auf von ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Die Versprechen

Als ich 1978 ins Berufsleben einstieg wurde mir versprochen, dass ich nach 40 Beitragsjahren mit 80% des Letzteinkommens in Pension gehen kann… und das, obwohl schon zu diesem Zeitpunkt klar war, dass dieses Versprechen nicht zu erfüllen sein wird…

Als Gegenleistung für meine ersten bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge erwartete ich also 80% des Letzteinkommens an zukünftiger Pensionszahlung.

Aber dann gab es plötzlich eine „Pensionsreform“ und es war alles ganz anders:

Es wurde versprochen, dass man nach 40 Beitragsjahren mit 80% des Durchschnittswertes der besten 5 Jahre in Pension gehen kann… und dies ebenfalls, obwohl klar erkennbar war, dass die Erfüllung dieses Versprechens genauso illusorisch sein wird…

Aber auch dieses Versprechen hatte nur beschränkte Gültigkeit.

Die nächsten Jahrzehnte wurde den Österreichern versprochen, dass sie nach 40 Beitragsjahren mit 80% des Durchschnitts der besten 15 Jahre in Pension gehen könnten… und wiederum war die Einlösung dieses Versprechens von Beginn an unmöglich…

Aktuell wird versprochen, dass man nach 40 Beitragsjahren mit 71,2% des Durchschnittseinkommens der gesamten Lebensarbeitszeit in Pension gehen könne… und das, obwohl jede seriöse Studie wiederum die Unmöglichkeit der Erfüllung dieses Versprechens voraussagt…

Der Vorteil

Warum die Politik der Bevölkerung diese Versprechen macht ist offenkundig: Die nächste Wahl kommt mit Sicherheit und die ältere Bevölkerung stellt gemeinsam mit den Pensionisten mehr als 70% des Wählerpotentials.

Der Vorteil der Politik liegt daher in der Generierung von Wählerstimmen.

Die Jüngeren werden durch derartige Versprechen aber regelmäßig betrogen.

Wer haftet?

Wer haftet eigentlich für diese Aussagen?

Die Politiker, die diese Versprechen abgeben?

Die Funktionäre der AK, die derartigen Unsinn auch noch verteidigen?

Welchen Ausdruck kennt das Strafrecht, wenn jemand einem anderen ein Versprechen gibt um einen Vorteil zu erhalten, obwohl er bereits jetzt weiß, dass er dieses Versprechen nicht erfüllen kann?

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